• Vor 100 Jahren – Die ersten Bergholzer Gemeindeprotokolle


Der Nuthe-Bote Mai 1992

Unabhängige Monatszeitschrift / Ortsverein Bergholz-Rehbrücke e.V.

Vor 100 Jahren – Die ersten Bergholzer Gemeindeprotokolle


Am 8. Mai 1892 wurde in Bergholz zum ersten Mal von einer Gemeindeversammlung ein Protokoll angefertigt. Das geschah nicht aus eigener Initiative, sondern auf Grund der am 3. Juli 1891 erlassenen Preußischen Landgemeindeordnung.

Dort heißt es im Paragraphen 111: „Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung) sind in ein besonderes Buch einzutragen und von den Vorsitzenden sowie wenigstens zwei stimmberechtigten Mitgliedern der Versammlung zu unterzeichnen."

Solche Landgemeindeordnungen gab es in den westlichen Provinzen Preußens schon einige Jahrzehnte vorher, seit 1856 in Westfalen und der Rheinprovinz und seit 1859 in Hannover. Die neue Landgemeindeordnung wurde für die östlichen Provinzen Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Pommern sowie West- und Ostpreußen erlassen.

Ob zwischen Juli 1891 und Mai 1892 keine Gemeindeversammlung stattgefunden hat oder ob erst ein gewisser Widerstand gegen diesen ''neumodschen Kram" überwunden werden mußte, entzieht sich unserer Kenntnis. Für 1892 sind nur zwei Protokolle in das Buch eingetragen worden. Danach gab es keinen festen Terminplan für die Gemeindeversammlungen. Man kam zusammen, wenn bestimmte Fragen geklärt werden mussten.

Gerade das erste Protokollbuch, das den Zeitraum von 1892 bis 1911 umfasst, ist für die Geschichte unseres Ortes besonders interessant. In diese Zeit fällt die Gründung der Landhauskolonie Rehbrücke, also der Übergang vom Bauerndorf zur Doppelgemeinde. 1892 zeichnete sich diese Entwicklung noch nicht ab. Zwar stieg die Einwohnerzahl zwischen 1885 und 1895 von 510 auf 620 Personen, dieser Trend ging aber auf die Ansiedlung von Büdnern – besonders in der heutigen Ravensbergstraße – zurück, die überwiegend in Potsdam oder Berlin einem Beruf nachgingen und in Bergholz eine kleine Landwirtschaft betrieben.

Sensationelle Beschlüsse wurden auf den beiden Sitzungen des Jahres 1892 nicht gefaßt, sie geben aber einen kleinen Einblick in die damalige Kommunalpolitik und sollen an dieser Stelle soweit kommentiert werden, wie es aus dem zeitlichen Abstand heraus möglich ist.


Verhandelt Bergholz, den 8. Mai 1892

In der heutigen Gemeindeversammlung, zu der sämtliche Gemeindevertretung in ortsüblicher Weise unter der Verwarnung eingeladen sind, daß die Ausbleibenden an die Beschlüsse gebunden sind, was die Anwesenden fassen, und an welcher folgende Mitglieder theilgenommen haben.


1. Karl Schmädicke 7. Wilhelm Thiele,

2. Gustav Neumann 8. Wilhelm Keller

3. Ferdinand Westphal 9. Puhlmann Gemeindevorsteher,

4. August Mahlow Gereke Schöffe,

5. Gottlieb Hamann Jacob Schöffe,

6. August Käthe Bauer

wurden nachstehende Beschlüsse gefaßt.


1/ Gemäß Paragraph 149 Absatz 4 der Landgemeindeordnung vom 3.Juli 1891 kann zur Beschlussfassung darüber, ob diejenigen Abgabepflichtigen, welche ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 900 Mark haben, zu den Gemeindeabgaben herangezogen oder ob sie von derselben ganz freigelassen werden, oder ob sie dazu mit einem geringerem Prozentsatz als die Personen mit einem höherem Einkommen herangezogen werden sollen.

Die Versammlung erklärte einstimmig, daß diejenigen Abgabepflichtigen, welche ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 900 Mark haben mit dem vollen Prozentsatz zu der Commununalsteuer sollen herangezogen werden.

2/ Die Versammlung faßte auch zugleich den Beschluss, daß der Kirchhofplatz auf Gemeindekosten eingefriedigt werden, und die Fachvertheilung an der Gemeinde aufhören solle.

gez. Puhlmann Gemeindevorsteher gez. Thiele

gez. Jacob Schöffe get. Mahlow

gez. Westphal


Das Protokoll vom 8.Mai 1892

Der hier angeführte Ortsvorsteher Puhlmann war von 1884 - 1894 im Amt. Er wurde von dem in diesem Protokoll als Schöffen aufgeführten August Gereke abgelöst. In einer Einwohnerliste des Lehrers Krüger aus dem Jahre 1895 wird der Büdner Puhlmann als verstorben angegeben.

August Gereke war Bauer und nur zwei Jahre im Amt. 1896 wurde er von dem ebenfalls im Protokoll geführten August Käthe abgelöst, der bis 1915 Ortsvorsteher blieb . Zu den weiteren Teilnehmern der Gemeindeversammlung gehörten die Büdner Karl Schmädicke und Ferdinand Westpahl, der Kossäth August Mahlow, der Halbbauer Jacob, die Bauern Wilhelm Thiele und Wilhelm Keller sowie der Gastwirt Gottlieb Hamann.

Der Begriff „Schöffe" oder „Schöppe" stammt ursprünglich aus dem Gerichtswesen und ist dort ja auch heute noch üblich. In einigen Ländern, z.B. auch in Preußen, wurden so auch die Beisitzer der Bürgermeister und Ortsvorsteher genannt.

Sie entsprachen etwa den heutigen Mitgliedern der Gemeinderäte, hatten in ländlichen Gemeinden jedoch keine besonderen Ressorts wahrzunehmen.

Der erste Tagesordnungspunkt befaßt sich mit der Kommunalsteuer für Bürger mit geringerem Einkommen. Leider liegt der Chronik zur Zeit nur ein Auszug der Landgemeindeordnung von 1891 vor. und darin fehlt der Paragraph 149, in dem wahrscheinlich die Bemessungsgrenze von 900-Reichsmark Jahreseinkommen vorgegeben ist.

Im zweiten Tagesordnungspunkt ist der Begriff 'Fachverteilung" nicht geklärt. Es muß sich dabei um eine alte Abgaben- oder Dienstleistungsform gehandelt haben, die zwischen Kirche und Gemeinde üblich war. Solche historisch gewachsenen Übereinkommen gab es eine ganze Reihe. Mit ihnen wurden in kleinen Kommunen die allgemeinverbindlichen Bereiche, wie z. B. Kirche, Schule. Feuer...


Verhandelt Bergholz, den 4. September 1892

Zur Beratung und Beschlussfassung wegen Aufbringung des Brennmaterials für den eigenen Bedarf des Lehrers und des Schullokals ist die Schulgemeinde hiesigen Orts unter der Verwarnung eingeladen, daß die Ausbleibenden die Beschlüsse der Anwesenden für anerkannt erachten werden.

Nach stattgehabter Berathung wurde mit 22 Stimmen gegen 9 Stimmen beschlossen, daß die 21 Meter Klobenholz für den Bedarf des Lehrers und die 10 Meter für das Schullokal gemeinschaftlich aus der Communal-Kasse sollen angekauft werden, auch die Anfuhr daraus gedeckt wird. Und wie es solange ortsüblich gewesen ist, daß nach dem alten Modus jeder Bauer und Kossäthe ¼ Klafter und die sämtliche Büdner mit 1 Klafter in Wegfall kommen sollen.

v.g.u.

gez. Puhlmann Gemeindevorsteher

gez. Gereke Schöppe

gez. Jacob Schöppe

gez. Käthe Bauer

gez. Hildebrand gez. Käthe Büdner



Das Protokoll vom 4. September 1892

Hier gab es nur einen Tagesordnungspunkt, der sich mit der Brennstoffversorgung der Schule und des Lehrers befaßte. Auch hier wurde eine überlieferte Versorgungsform durch eine neue abgelöst. Ursprünglich erhielt der Lehrer von jedem Bauern und jedem Kossäten je 1/4 Klafter und von allen Büdnern zusammen 1 Klafter Holz.

In Preußen entsprach ein Klafter Holz 3.34 Raummeter (l Raummeter = 1 Kubikmeter).

Jetzt wurde beschlossen, diese herkömmliche Naturalabgabe der Landwirte aus deren in die Gemeindekasse gezahlten Steuern zu begleichen.

Von nun an bekam der Lehrer auf Gemeindekosten 21 Raummeter Klobenholz für den persönlichen Bedarf und 10 Raummeter für die Schule, die Anfuhr eingeschlossen.

Aus den Abstimmungsergebnis geht hervor, daß immerhin 31 stimmberechtigte Bürger an der Versammlung teilgenommen haben. Sie sind am Rande des Protokolls namentlich aufgeführt. Aus Platzgründen kann an dieser Stelle nur eine Zusammenfassung angeführt werden. Es waren darunter 7 Bauern, 2 Halbbauern, 2 Kossäten, 16 Büdner, ein Schneider, ein Schlächter, ein Schuhmacher und ein Müller. Obwohl es um die Schule ging, war der Lehrer selbst nicht anwesend. Das kann natürlich persönliche Gründe gehabt haben, es kann aber auch eine Protestreaktion des damaligen Lehrers Belß gewesen sein. Zwischen Schule und Gemeindevorstand bestand in jener Zeit ein recht gespanntes Verhältnis, und gerade die Versorgung der Schule mit Brennmaterial hat wiederholt die Gemüter bewegt.

Über den Unterschriften steht die Abkürzung v. g. u. Sie ist heute nicht mehr üblich, im Duden aber noch zu finden und bedeutet: verhandelt - genehmigt - unterzeichnet.

Unterzeichnet haben diesmal neben dem Gemeindevorsteher Puhlmann wieder die Schöffen Gereke und Jacob sowie der Bauer Käthe, der Halbbauer Hildebrandt und der Büdner Käthe.

Diese beiden Protokolle zeigen deutlich, welche Einblicke solche Unterlagen in den Alltag unserer Vorfahren gewähren. Gerade der Übergang zu neuen Verwaltungsstrukturen in jener Zeit kann nirgendwo besser verfolgt werden, als in diesen Originaldokumenten.


Detlev Lexow

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