Der Nuthe-Bote September 1992
Unabhängige Monatszeitschrift / Ortsverein Bergholz-Rehbrücke e.V.
Ein Stück Saarmunder Militärgeschichte
1733 hatte König Friedrich Wilhelm l. mit dem Kantonreglement eine Milirärverfassung eingeführt, nach der zu jeder militärischen Einheit ein Kanton (Kreis) gehörte, aus dem die Mannschaften rekrutiert würden. Alle männlichen Bewohner eines Kantons außer den Söhnen von Adeligen, Theologiestudenten und einige andere Privilegierte wurden bereits nach der Geburt in Rollen erfasst. Diese Enrollierten mußten sich mit dem 20. Lebensjahr einer Musterung unterziehen und waren dann zu 20-jähriger - ursprünglich lebenslänglicher - Dienstpflicht ausgehoben. Das heißt allerdings nicht, daß sie 20 Jahre dienen mußten.
Vor den Befreiungskriegen gehörte Saarmund zum Kanton des Feldartilleriecorps in Berlin.
1801 gab es im Ort 129 Enrollierte. Brauchte das überwiegend aus Angeworbenen bestehende Corps Verstärkung, dann erhielt die Ortsobrigkeit über den Landrat den Befehl, unter den Enrollierten die geforderte Anzahl geeigneter Männer auszuwählen und in die Landeshauptstadt zu schicken.
(Quelle: Heimatkalender für den Kreis Zauch-Belzig 1929)